Rechtsanwalt Mathias Klose - Treutler Rechtsanwälte Fachanwälte Regensburg

Aktuelle Rechtsprechung und Meldungen zum Strafrecht

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Entscheidungen und Meldungen in aller Regel um Einzelfallentscheidungen handelt, die nicht ohne weiteres auf andere Fälle übertragen werden können und eine Rechtsberatung im konkreten Fall nicht ersetzen können.

Ältere Meldungen finden Sie im Archiv:

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein

 

Strafrecht - Herausgabe sichergestellter Gegenstände nach Abschluss des Verfahrens

Gegenstände, die als Beweismittel für ein Strafverfahren von Bedeutung sein können, sind durch die Strafverfolgungsbehörden in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen (§ 94 Abs. 1 StPO). Befinden sich die Gegenstände im Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es der Beschlagnahme (§ 94 Abs. 2 StPO). Eine Herausgabe sichergestellter Gegenstände nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverahrens an den letzten Gewahrsamsinhaber kommt jedoch nicht in Betracht, wenn diese durch strafbare Handlungen in den Besitz des Betreffenden gelangt sind (Oberlandesgericht Celle, 10.01.2012, Az. 1 Ws 7 /12).

(20.02.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

Strafrecht - Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

Nach der gesetzgeberischen Wertung zur Steuerhinterziehung im großen Ausmaß (§ 370 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO) und den hieraus abgeleiteten Grundsätzen zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe kommt eine zur Bewährung aussetzungsfähige Freiheitsstrafe von im Höchstmaß zwei Jahren nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe noch in Betracht (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Februar 2012 – Az. 1 StR 525/11).

(13.02.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

Strafrecht - Besitz von Buphedron nicht nach dem BtmG strafbar

Anders als der Besitz von Methcation (Ephedron) ist der Besitz von Buphedron nicht nach dem Betäubungsmittelgesetz strafbar. In dem gegen den von Rechtsanwalt Mathias Klose verteidigten Beschuldigten geführten Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das BtmG wurde daher, nachdem durch ein beantragtes Sachverständigengutachten bewiesen worden war, dass es sich tatsächlich um Buphedron handelte, der Erlass eines Strafbefehls abgelehnt (Beschluss des Amtsgerichts Simmern vom 25.01.2012, Az. 1042 Js 12958/11.Cs).

(08.02.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

Strafrecht - Strafbare Abgabe von Arzneimitteln durch Ärzte oder Apotheker

Nur die berufs- oder gewerbsmäßige Abgabe von Arzneimitteln, die apothekenpflichtig oder von einem Arzt verschrieben worden sind, an Endverbraucher ausserhalb von Apotheken unterliegt der Strafbarkeit nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 4, 43 Abs. 3 Satz 1 AMG; Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren Dauer drohen. Die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Verbraucher ist nach § 96 Nr. 13 AMG nur strafbar, wenn der Handelnde Apotheker oder eine sonst zur Abgabe von Arzneimitteln befugte Person ist; hier drohen Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (Oberlandesgericht Stuttgart, 18.01.2012, Az. 4 Ss 664/11).

(06.02.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

Strafrecht - Erforderliche Urteilsfeststellungen zur Täterschaft des Angeklagten

Wird im Urteil die erforderliche Gesamtwürdigung aller für und gegen eine Täterschaft des Angeklagten sprechenden Indizien unterlassen und weitgehend nur eine isolierte Betrachtung vorgenommen, ist das Urteil rechtsfehlerhaft und in der Revision aufzuheben (BGH, 29.11.2011, Az. 1 StR 287/11).

(03.02.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

Strafrecht - Ausbleiben des Angeklagten zur Berufungshauptverhandlung

Ist bei Beginn einer Hauptverhandlung zur Berufung weder der Angeklagte noch in den Fällen, in denen dies zulässig ist, ein Vertreter des Angeklagten erschienen und das Ausbleiben nicht genügend entschuldigt, so hat das Gericht eine Berufung des Angeklagten ohne Verhandlung zur Sache zu verwerfen, § 329 Abs. 1 S. 1 StPO. Eine genügende Entschuldigung für das Ausbleiben zur Berufungsverhandlung im Sinne von § 329 Abs. 1 StPO setzt voraus, dass der Angeklagte überhaupt bereit ist, zur Berufungshauptverhandlung zu erscheinen (OLG Oldenburg, 17.01.2012, Az. 1 Ws 678/11).

(01.02.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

Strafrecht - Strafzumessung beim Anlagebetrug

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 263 Abs. 1 StGB - Betrug). In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt (§ 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StGB). Bei der Beantwortung der Frage, ob ein Vermögensverlust großen Ausmaßes vorliegt, ist nicht auf den erlangten Vorteil des Täters, sondern allein auf die Vermögenseinbuße beim Geschädigten abzustellen. Das Ausmaß der Vermögenseinbuße ist daher auch bei Betrugsserien, die nach den Kriterien der rechtlichen oder natürlichen Handlungseinheit eine Tat bilden, opferbezogen zu bestimmen. Eine Addition der Einzelschäden kommt deshalb nur insoweit in Betracht, als sie dasselbe Opfer betreffen (BGH, 21.12.11, Az. 4 StR 453/11).

(26.01.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

Strafrecht - Verhängung von Ordnungsmitteln in der Hauptverhandlung

Das Verhängen von Ordnungsmitteln wegen Ungebühr (hier: Ordnungshaft wegen der Weigerung, sich zur Urteilsverkündung zu erheben) in der Hauptverhandlung nach § 178 GVG kann auch auf Umstände gestützt werden, die sich zwar nicht aus dem Ordnungsmittelbeschluss ergeben, die dem Betreffenden dem Protokoll der Hauptverhandlung zufolge aber bekannt sind (Oberlandesgericht Celle, Az. 1 Ws 504/11, 17.01.2012).

(20.01.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

Strafrecht - Verschlechterungsverbot bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

Waren dem Erstrichter eine oder mehrere einbeziehungsfähige Strafen unbekannt geblieben oder hatte er die Notwendigkeit der Einbeziehung übersehen, so ist das Berufungsgericht nach § 331 Abs. 1 StPO grundsätzlich nicht daran gehindert, eine nachträgliche Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden. In diesem Fall darf jedoch das neue Gesamtstrafübel – unter Abzug der einzubeziehenden Strafen – nicht über dem des Urteils erster Instanz liegen (Oberlandesgericht Celle, 28.11.2011, Az. 32 Ss 148/11).

(16.01.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

Strafrecht - Brandstiftung durch Brandlegung (§ 306 StGB)

Auch die teilweise Zerstörung eines zu gewerblichen Zwecken genutzten Gebäudes (§ 306 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 StGB) erfordert eine solche von Gewicht. Sie liegt wie im Fall der teilweisen Zerstörung eines Wohngebäudes regelmäßig erst dann vor, wenn das Gebäude für eine nicht unbeträchtliche Zeit wenigstens für einzelne seiner Zweckbestimmungen oder wenn ein für die ganze Sache zwecknötiger Teil unbrauchbar gemacht wird, ferner dann, wenn einzelne Bestandteile des Gebäudes, die für einen selbständigen Gebrauch bestimmt oder eingerichtet sind, wie etwa eine einzelne Abteilung des Gebäudes, gänzlich vernichtet werden (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2011 – 4 StR 344/11).

(10.01.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

Strafrecht - Leitfaden des EGMR

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat einen Leitfaden zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Beschwerde in deutscher Sprache herausgegeben.

(09.01.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

Strafrecht - Verwertbarkeit rechtswidrig erhobener personenbezogener Informationen im Strafprozess

Die Verwertung von Informationen aus präventiv-polizeilichen Wohnraumüberwachungsmaßnahmen, die rechtswidrig nach Landespolizeirecht als Präventivmaßnahme zur Abwehr einer dringenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit durchgeführt worden war, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011, Az. 2 BvR 2500/09, 2 BvR 1857/10).

(03.01.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

Strafrecht - Örtliche Unzuständigkeit des Gerichts

Die Revisionsrüge, das Gericht habe seine Zuständigkeit mit Unrecht angenommen (§ 338 Nr. 4 StPO), bleibt dem Angeklagten auch dann uneingeschränkt erhalten, wenn dem Urteil eine Verständigung (§ 257c StPO) vorausgegangen ist (BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - Az. 3 StR 196 /11).

(02.01.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

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