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Sozialrecht & Sozialversicherungsrecht
Das Sozialrecht soll nach § 1 Abs. 1 SGB I “zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten”. Viele Leistungen und Pflichten im Bereich des Sozialversicherungs- und Sozialrechts knüpfen an das - aktuelle oder vorhergehende - Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses an, z.B. die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge, der Anspruch auf Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld oder die Rente wegen Alters oder Erwerbsminderung. Das Sozialrecht ist somit untrennbar mit dem Arbeitsrecht verbunden und betrifft nicht nur jeden Beschäftigten, sondern auch jeden Arbeitgeber. Viele Sozialleistungen sind aber auch unabhängig von dem Bestand eines Beschäftigungsverhältnisses. Beispielsweise sind die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Sozialhilfe, im Bereich der Ausbildungsförderung, des Behindertenrechts oder der Krankenversicherung nicht davon abhängig, dass der Betroffene in einem Beschäftigungsverhältnis steht oder stand. Sozialrecht betrifft somit jeden Einzelnen: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitslose, Auszubildende, Freiberufler, Kinder und deren Eltern, Kranke und Pflegebedürftige sowie deren Angehörige, (Schwer-) Behinderte, Selbständige, Studenten, Rentner.
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Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht berate und vertrete ich Sie auf dem Gebiet des Sozialrechts beispielsweise im Zusammenhang mit:
Arbeitsförderungsrecht:
Grundsicherungsrecht:
Krankenversicherungsrecht:
Pflegerecht:
Rentenrecht:
Schwerbehindertenrecht:
Sozialhilferecht:
Sozialverfahren:
Sozialversicherungsrecht:
Unfallversicherungsrecht:
Verschiedenes:
Für Ihre Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Selbstverständlich sind mir auch Beratungshilfe- und Prozesskostenhilfe-Mandate jederzeit willkommen.
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